Berufsbetreuer-GbR und die neue Pflichtversicherung in der Vermögensschadenhaftpflicht
Stephan Schmidt
Geschäftsführer
18.10.2024

Berufsbetreuer-GbR und die neue Pflichtversicherung in der Vermögensschadenhaftpflicht

Das Berufsbild des Berufsbetreuers entwickelt sich stetig weiter, und mit ihm auch die Anforderungen an den Versicherungsschutz. Berufsbetreuer übernehmen große Verantwortung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten, weshalb der Schutz vor Haftungsrisiken durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unverzichtbar ist. Seit Einführung der neuen Pflichtversicherung hat sich die Versicherungslandschaft grundlegend geändert – vor allem für Berufsbetreuer, die in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) arbeiten. In diesem Artikel beleuchten wir die Auswirkungen dieser Änderungen, insbesondere die Pflicht zur individuellen Versicherung für jeden Berufsbetreuer. Außerdem gehen wir auf die Möglichkeit ein, Betriebshaftpflichtrisiken in einer Police zu bündeln – ein Ansatz, der durch besondere Vereinbarungen mit Versicherern auch bei Kombiprodukten realisierbar ist.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Ein unerlässlicher Schutz


Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist essenziell, um Berufsbetreuer vor finanziellen Haftungsrisiken zu schützen, die durch berufliche Fehler oder Versäumnisse entstehen können. Dazu zählen falsche finanzielle Entscheidungen, unzureichende Beratung oder das Verpassen von Fristen. Da Berufsbetreuer oft tief in die Vermögensverwaltung ihrer Klienten eingebunden sind, ist dieser Versicherungsschutz eine Notwendigkeit, um im Schadensfall finanziell abgesichert zu sein.

Die neue Pflichtversicherung und ihre Auswirkungen


Seit 2023 gilt für Berufsbetreuer eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die sicherstellen soll, dass alle Berufsbetreuer individuell ausreichend gegen Vermögensschäden abgesichert sind. Mit der Einführung dieser Pflichtversicherung wird nun gefordert, dass jeder Berufsbetreuer eine eigene Police abschließt – auch wenn er Teil einer GbR ist. Dies bedeutet, dass sich zwei oder mehr Berufsbetreuer, die gemeinsam eine GbR betreiben, nicht mehr über eine gemeinsame Police in der Vermögensschadenhaftpflicht versichern können. Die Pflichtversicherung zielt darauf ab, individuelle Haftungslücken zu vermeiden, indem jeder Betreuer separat abgesichert ist und jedem Berufsbetreuer*in die vorgeschriebene Pflichtversicherungssumme ausreichend zur Verfügung steht.

Möglichkeit zur Bündelung von Betriebshaftpflichtrisiken in einer GbR


Obwohl die Pflichtversicherung für die Vermögensschadenhaftpflicht eine individuelle Versicherung für jeden Berufsbetreuer vorschreibt, gibt es bei einigen Versicherungsanbietern die Möglichkeit, zumindest die Risiken der Betriebshaftpflichtversicherung in einer Police zu bündeln. Dies ist besonders relevant für Berufsbetreuer, die in einer GbR tätig sind, da die Betriebshaftpflicht Risiken abdeckt, die aus der Organisation und dem Betrieb der Gesellschaft selbst entstehen.

In Zusammenarbeit mit bestimmten Versicherern kann es gelingen, Betriebshaftpflichtrisiken in einer gemeinsamen Police zu integrieren, auch wenn es sich dabei um sogenannte Kombiprodukte handelt. Durch die Vereinbarung besonderer Klauseln mit den Versicherern ist es möglich, diese Policen auf die spezifischen Bedürfnisse einer GbR anzupassen. Dies bietet Berufsbetreuern die Chance, zumindest in einem Teilbereich der Haftpflichtversicherung weiterhin von einer gemeinsamen Absicherung zu profitieren und somit Kosten zu reduzieren, ohne auf adäquaten Schutz zu verzichten.

Fazit


Die Einführung der Pflichtversicherung für Berufsbetreuer hat deutliche Auswirkungen auf die Versicherungslandschaft, insbesondere für diejenigen, die in einer GbR tätig sind. Auch wenn sich Berufsbetreuer nicht mehr gemeinsam über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung absichern können, besteht bei der Betriebshaftpflicht weiterhin die Möglichkeit, bestimmte Risiken in einer gemeinsamen Police zu bündeln. Dies bietet Berufsbetreuern, die in einer GbR arbeiten, zumindest in diesem Bereich die Chance auf kosteneffiziente Absicherung. Wenn Sie als Berufsbetreuer-GbR aktiv sind, sprechen Sie uns gerne an, wir stellen für Sie eine individuelle Lösung auf die Beine.

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